, HVN-Online.com

HVN: Update zum Spielbetrieb – Einführung einer allgemeinen Testpflicht

Der Spielbetrieb im Handball-Verband Niedersachsen e.V. (HVN) ist seit dem vergangenen Wochenende wieder angelaufen. Nachdem bereits einige Partien durchgeführt wurden, starten am Samstag und Sonntag alle übrigen Ligen in den Punktspielwettbewerb auf Verbandsebene. Um diese Spiele zum aktuellen Zeitpunkt unter dem bestmöglichen Schutz der Gesundheit aller Spielbeteiligten durchzuführen, wird es ab sofort eine allgemeine Testpflicht sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendspielbetrieb auf Verbandsebene geben.

Update zum Spielbetrieb. - Foto:Zehrfeld

Für den Damen- und Herrenbereich bedeutet die Einführung einer allgemeinen Testpflicht, dass der Spielbetrieb ab sofort unter einer verschärften „2G+-Regelung“ erfolgt. Diese gilt auch für Spieler und Offizielle, die eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben oder einen Genesenennachweis nach der vollständigen Schutzimpfung ("Impfdurchbruch") vorweisen können. „Damit gehen wir einen Schritt weiter als es die aktuelle Corona-Schutzverordnung für unsere Sportart vorsieht und wollen so ein zusätzliches Maß an Sicherheit gewährleisten“ erklärt Vize-Präsident Spieltechnik Jens Schoof. 

Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sind von der Anwendung der 2G-Regelung ausgeschlossen, müssen jedoch ab dem Wochenende ebenfalls einen negativen Testnachweis vorlegen. Gültig sind hier – ebenso wie im Seniorenbereich – PCR-Tests (48 Stunden alt) und PoC-Antigen-Tests (24 Stunden alt) mit gültigem Zertifikat sowie Selbsttests unter Aufsicht des gastgebenden Vereins. Für die Testung unter Aufsicht hat die zu testende Person selbst einen geeigneten Test mitzuführen und der gastgebende Verein stellt lediglich die Aufsicht. 

Damit ist die Testung im Rahmen des verbindlichen Testkonzeptes für Schulen des Landes Niedersachsen/ Bremen alleine nicht mehr ausreichend. „Die Einführung von Testungen vor den Spielen stellt ein geeignetes Mittel dar, um Kindern und Jugendlichen das Handballspielen auf der einen Seite zu ermöglichen und dabei auf der anderen Seite bestmöglich geschützt zu sein“, sagt Jugendspielwart Olaf Bunge.

Die Vereine werden gebeten, ihr Hygienekonzept schnellstmöglich anzupassen und in nuLiga zu aktualisieren. Auf der Homepage des HVN stehen weiterhin Handlungsanleitungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes sowie aktualisierte Mannschaftslisten und das „2G+-Konzept“ zur Durchführung des Spielbetriebs zum Download bereit. 

Kurzfristige Spielverlegungen sind für die Vereine nach wie vor zu den kommunizierten Bedingungen kostenlos möglich.


Hinweise zur allgemeinen Testpflicht im Verbandsspielbetrieb

Folgende Testmöglichkeiten bestehen für die Teilnahme am Verbandsspielbetrieb:

  1. Eine molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion ("PCR-Test"), deren Testungsergebnis dann bis 48 Stunden nach der Testung gültig ist.
  2. Ein PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung ("Schnelltest"/ "Bürgertest"), der die Anforderungen nach § 1 Abs. 1 Satz 5 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 25.06.2021 V1), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. August 2021 (BAnz AT 19.08.2021 V1), erfüllt, dessen Testungsergebnis dann bis 24 Stunden nach der Testung gültig ist.
  3. Ein Test zur Eigenanwendung ("Selbsttest"), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Webseite https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist, dessen Testungsergebnis dann bis 24 Stunden nach der Testung gültig ist. Die Testung muss vom Mannschaftsverantwortlichen oder einer beauftragten Person beaufsichtigt werden. Die Richtigkeit der Angaben wird mit der Unterschrift auf der Mannschaftsliste bestätigt.

Grundlage für die Berechnung der Gültigkeitsdauer ist die Anwurfzeit + 2 Stunden.

Weitere wichtige Hinweise:

  • Die Testung des Gastvereins mit Selbsttests unter Aufsicht kann durch die oben genannten Änderungen vor der Abfahrt erfolgen.
  • Kurzfristige Spielverlegungen sind für die Vereine weiterhin zu den kommunizierten Bedingungen kostenlos möglich.
  • Ebenso können Spiele, bei denen kurz vor Beginn ein positiver Befund auftritt, entsprechend der Handlungsanweisung zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs kurzfristig abgesagt werden.
  • Eine Abmeldung vom Spielbetrieb wird weiterhin entsprechend der Durchführungsbestimmungen mit einer Geldbuße belegt.
  • Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen und Sekretär*innen sind von der Anwendung der allgemeinen Testpflicht (gültig für Personen, die bereits eine Booster- oder Auffrischungsimpfung erhalten haben) ausgenommen. Für sie gelten ausschließlich die Vorgaben des Landes Niedersachsen/ Bremen bzw. der lokalen Behörden für Sport im Innenbereich. Hintergrund ist, dass die Schiedsrichter*innen sowie Zeitnehmer*innen keinen Körperkontakt zu den Spieler*innen haben.

Handlungsanweisungen zum Re-Start, das aktualisierte Konzept zur Durchführung des Spielbetriebs sowie Mannschaftslisten stehen auf der Homepage des HVN zum Download zur Verfügung.

 


Hier gehts zur Übersichtsseite der HSG LiGra rund um das Thema Corona